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Raumplanungsgespräch zum Thema: Hochwasserschutz vs. Raumplanung

24. April 2025

Raumplanungsgespräch zum Thema: Hochwasserschutz vs. Raumplanung

Aufgrund der Auswirkungen von lokalen Starkregenereignissen - wie im September 2024 - steht die Beachtung von Gefährdungen durch Überflutungen im Fokus der Raumplanung.
Im Zuge dieses Raumplanungsgespräches wurde diskutiert, welche Auswirkungen von lokalen Starkregenereignissen und Überflutungen auf Siedlungsgebiete ausgehen, und wie die Vorgaben des NÖ Raumordnungsgesetzes Gefährdungen entgegenwirken können.
Wie weit liegen Theorie und Praxis auseinander? Wie sieht die Zukunft aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen aus?


DI Klaus Grulich (Schneider Consult ZT-GmbH) begrüßt die TeilnehmerInnen des 37. Raumplanungsgespräches.

In einem Impulsreferat von DI Martin Angelmaier (Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft des Amtes der NÖ Landesregierung) werden das Hochwasserereignis vom September 2024 und die zugehörige Evaluierung samt Strategien und Ausblicke vorgestellt.

DI Esther Böhm (Büro Dr. Paula ZT GmbH) berichtet über aktuelle Fragestellungen der Raumplanung im Hinblick auf die Vorgaben des Hochwasserschutzes und über das Spannungsfeld mit anderen Interessen und Bedürfnissen.

In der anschließenden Gruppendiskussion werden exemplarisch folgende Fragestellungen diskutiert:

Durch Herrn Univ.-Prof. Dipl-Ing. Dr. Zibuschka wird berichtet, dass es eine Evaluierung des Hochwassers 2024 gibt, in welcher auch Vorschläge für zukünftige Verbesserungen angeführt sind, welche auf politischer Ebene zunächst diskutiert bzw. abgestimmt werden. Die raschen Auszahlungen aus dem Katastrophenfonds sowie die Investitionen in die Prävention von Hochwässern in NÖ wurden hervorgehoben.

Da eine HQ100 ein statistischer Wert ist, der sich theoretisch laufend ändert, stellt sich rechtlich die Frage, welches HQ 100 heranzuziehen ist. Sind die Daten bei der Widmung, beim Verfahren oder zum Zeitpunkt einer Klage relevant?
Die Hochwasseranschlagslinien sind zwar dynamisch, es werden jedoch nur Neuauswertungen bei speziellen Ereignissen (z.B. Errichtung von Hochwasserschutzmaßnahmen) oder zur Aktualisierung nach vielen Jahren durchgeführt, da eine Neumodellierung Zeit und Ressourcen kostet. Die Anschlagslinien im NÖ Atlas werden für Widmungen herangezogen.

Wie geht man mit Daten von HORA um?
Diese sind teilweise sehr ungenau. Es werden nicht immer Neuerrichtungen von HW-Maßnahmen berücksichtigt, es erfolgt keine Kalibrierung der Daten anhand von Hochwasserereignissen und das Geländemodell ist sehr grobmaschig, wodurch es im Detail zu Falschinterpretationen kommen kann. Es sind in Niederösterreich die Daten des NÖ-Atlas heranzuziehen, da diesen den aktuellen Wissenstand abbilden.

Wie wird der maßgebende Bereich entlang von Fließgewässern definiert?
Es gibt im Gesetz keine klare Definition. Gemäß Rückfragen und Literatur wird als Retentionsraum bei Fließgewässern die 1–3-fache (evtl. bis zu 5-fache) Breite des Flusses herangezogen. Dies bietet jedoch für Widmungen einen hohen Interpretationsspielraum. Eine Hinterlegung der Daten (z.B. im NÖ-Atlas) wird gewünscht.

Was unterstützt der Katastrophenfond – auch Maßnahmen zur Prävention?
Es wird nur der Schadensfall abgegolten. Maßnahmen zur Vermeidung, auch durch Einzelne, Genossenschaften oder Gemeinden, können durch Fördermaßnahmen des Landes bzw. Bundes unterstützt werden.

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